Genehmigung, jemanden theoretisch einstellen zu dürfen. Praktisch ...
Im Stellenplan ausgewiesene, dauerhaft eingerichtete Stelle, die mit Personal besetzt werden darf und über den Haushalt finanziert ist.
Alle Planstellen werden im Stellenplan ausgewiesen, der wiederum Teil des Haushaltsplans ist.
Eine Planstelle ist die abstrakte Genehmigung, eine Stelle zu schaffen. Die Beschäftigung wird erst Realität, wenn eine konkrete Person eingestellt wird. Eine Planstelle kann also auch unbesetzt sein.
Im Stellenplan, der Teil des Haushaltsplans ist. Ohne Planstelle im Plan darf eine Stelle in der Regel nicht dauerhaft besetzt werden.
Sie kann neu besetzt werden, sofern sie nicht mit einem kw-Vermerk markiert ist. Andernfalls fällt sie nach Vorgabe weg.