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GlossarPersonal & Laufbahn

TVöD

Amtliche Definition

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen.

In Alltagssprache

Das Regelwerk für Gehalt, Arbeitszeit und Urlaub bei Bund und Kommune.

Was ist der TVöD?

Der TVöD ist der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst. Er regelt die Arbeitsbedingungen der Tarifbeschäftigten bei Bund und Kommunen, etwa Entgelt, Arbeitszeit, Urlaub und Eingruppierung. Vertragsparteien sind der Bund, die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände und die Gewerkschaften. Für die Länder gilt ein eigener Tarifvertrag, der TV-L.

Im Behörden-Alltag

Wenn Du als Tarifbeschäftigte oder Tarifbeschäftigter bei Bund oder Kommune arbeitest, bestimmt der TVöD Deine Eingruppierung und Dein Entgelt. Die Entgeltordnung ordnet Tätigkeiten den Entgeltgruppen zu, Stufen berücksichtigen die Erfahrung. Themen wie Jahressonderzahlung, Zuschläge und Arbeitszeit sind hier geregelt. Verhandelt wird der TVöD regelmäßig zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften.

Für wen gilt der TVöD?

Für Tarifbeschäftigte bei Bund und Kommunen. Für die Beschäftigten der Länder gilt der TV-L, für einige Bereiche bestehen eigene Tarifverträge.

Was regelt die Eingruppierung?

Sie ordnet eine Tätigkeit einer Entgeltgruppe zu. Innerhalb der Gruppe bestimmen Stufen das Entgelt, die sich vor allem nach der Berufserfahrung richten.

Wer verhandelt den TVöD?

Auf Arbeitgeberseite der Bund und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände, auf Arbeitnehmerseite die Gewerkschaften. Die Ergebnisse fließen in den Tarifvertrag ein.

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