Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Diese Auftragsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Griffin & Kale GmbH (handelnd unter der Marke Ehrenbehörde) und ihren Auftraggeber:innen über die Erbringung von digitalen Bildungsleistungen, Online-Kursen, Live-Trainings, Workshops sowie sonstigen vereinbarten Leistungen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt wurden.

2. Leistungen

a. Ehrenbehörde erbringt Bildungs- und Beratungsleistungen im Bereich moderner
Verwaltungskommunikation, Recruiting, Leadership und verwandter Themen. Die Leistungen erfolgen in der Regel digital und bestehen aus Online-Kursen, Live-Sessions, Unterlagen, Community-Zugängen und ggf. Einzelcoachings oder Workshops.
b. Ein konkreter Erfolg (z. B. Einstellungserfolg, Reichweitensteigerung) wird nicht geschuldet.
c. Inhalt und Umfang der Leistung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Erweiterungen oderÄnderungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung. d. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die zur Leistungserbringung notwendigen Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung gestellt werden.
e. Die Nutzung der bereitgestellten Inhalte (z. B. Videos, PDFs, Templates) ist auf die beauftragende Organisation beschränkt. Die Weitergabe an Dritte oder Veröffentlichung ohne schriftliche Zustimmung ist untersagt.

3. Mitwirkungspflichten

Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei der Durchführung der Leistungen durch angemessene
Mitwirkungshandlungen zu unterstützen. Kommt der Auftraggeber diesen Pflichten trotz schriftlicher Aufforderung nicht nach, ist Ehrenbehörde berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und ggf. eine anteilige oder vereinbarte Vergütung abzurechnen.

4. Vergütung

a. Die Preise richten sich nach dem jeweils gültigen Angebot. Es gelten Nettopreise zzgl. der
gesetzlichen Umsatzsteuer.
b. Ehrenbehörde ist berechtigt, Voraus- oder Abschlagszahlungen zu verlangen.
c. Bei Zahlungsverzug ist Ehrenbehörde berechtigt, Leistungen auszusetzen oder den Vertrag zu kündigen. In diesem Fall wird die bis dahin erbrachte Leistung anteilig oder pauschal in Rechnung gestellt.
d. Zeitliche Einschätzungen zur Dauer von Leistungen (z. B. Launch-Termine) sind unverbindlich.

5. Zahlungsbedingungen

Zahlungen sind spätestens 10 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug auf das in der Rechnung angegebene Konto zu leisten. Bei Überschreitung gerät der Auftraggeber ohne weitere Mahnung in Verzug.

6. Haftung

a. Ehrenbehörde haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
b. Die Haftung ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
c. Eine Haftung für Schäden, die durch die Nutzung oder Umsetzung der bereitgestellten Inhalte
entstehen, ist ausgeschlossen.
d. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.

7. Urheberrechte und Nutzung

Alle Inhalte, die durch Ehrenbehörde bereitgestellt werden, unterliegen dem Urheberrecht. Eine Nutzung ist ausschließlich im Rahmen des Angebots zulässig. Die Weitergabe von Inhalten (z. B. Zugangsdaten, PDFs, Videos) an Dritte ist untersagt.

8. Referenznennung

Ehrenbehörde behält sich das Recht vor, durchgeführte Projekte nach vorheriger schriftlicher
Zustimmung als Referenz auf der Website oder in Broschüren zu nennen. Die Zustimmung wird nicht unbillig verweigert. Vertrauliche Inhalte und personenbezogene Daten sind hiervon ausgenommen.

9. Schlussbestimmungen

a. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
b. Sollte eine Bestimmung dieser Auftragsbedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen
Bestimmungen gültig. Die Parteien verpflichten sich, eine rechtlich zulässige Regelung zu treffen, die dem
wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
c. Gerichtsstand ist Oldenburg, sofern gesetzlich zulässig.
d. Es gilt deutsches Recht.