Karriereleiter in Tabellenform.
Rechtsverordnung, die regelt, wie das Personal im Beamtenverhältnis in den verschiedenen Laufbahnen eingestellt, ausgebildet und befördert wird.
Azubi: „Wie viele Stufen gibt's denn?" Du: „Genug, um dich bis zur Rente zu beschäftigen."
Sie legt die Spielregeln für Karrieren im öffentlichen Dienst fest: Wer welche Voraussetzungen mitbringen muss, wie der Aufstieg in den verschiedenen Laufbahnen funktioniert, welche Prüfungen oder Ausbildungen dazugehören.
Klassisch unterscheidet man einfachen, mittleren, gehobenen und höheren Dienst. Die genaue Einteilung und die Voraussetzungen können je nach Bundesland variieren.
Weil im öffentlichen Dienst Gleichbehandlung und Nachvollziehbarkeit wichtig sind. Wer aufsteigt, soll das nicht über persönliche Beziehungen schaffen, sondern über klare, dokumentierte Voraussetzungen.