Zum Inhalt

GlossarPersonal & Laufbahn

Disziplinarverfahren

Amtliche Definition

Verfahren, mit dem Pflichtverstöße von Personal im Beamtenverhältnis geprüft und geahndet werden.

In Alltagssprache

Ab jetzt wird's unlustig.

Was ist ein Disziplinarverfahren?

Verfahren, mit dem geprüft und entschieden wird, ob eine Person im öffentlichen Dienst gegen ihre Dienstpflichten verstoßen hat und welche Folgen das hat.

Aus dem Behörden-Alltag

Spürst du, wie der Ton in der Personalabteilung plötzlich kühler wird? Bau einfach keinen Mist.

Wann wird ein Disziplinarverfahren eingeleitet?

Wenn der Verdacht besteht, dass eine im öffentlichen Dienst beschäftigte Person gegen ihre Dienstpflichten verstoßen hat. Das kann von kleineren Verstößen bis zu schwerwiegenden Pflichtverletzungen reichen.

Wer führt das Verfahren?

In der Regel die Personalabteilung beziehungsweise die zuständige Disziplinarbehörde. Bei schwereren Fällen sind Disziplinargerichte zuständig.

Welche Folgen kann es haben?

Das reicht von einer formellen Verwarnung über Geldbußen bis zur Entfernung aus dem Dienst. Die genaue Maßnahme hängt von der Schwere des Vergehens ab.

Verwandte Begriffe

Personal & Laufbahn

Amtsenthebung

Kündigung (nur komplizierter)

Lesen
Personal & Laufbahn

Personalrat

Eure gewählte Stimme in der Dienststelle: das Gegenstück zum Betriebsrat, nur beim Staat.

Lesen
Personal & Laufbahn

Dienstpostenbewertung

Gehaltsverhandlung Behörden-Style

Lesen

Es ist Zeit für ein Neues:
Das war hier schon immer so.

Kostenlos starten