Ab jetzt wird's unlustig.
Verfahren, mit dem geprüft und entschieden wird, ob eine Person im öffentlichen Dienst gegen ihre Dienstpflichten verstoßen hat und welche Folgen das hat.
Spürst du, wie der Ton in der Personalabteilung plötzlich kühler wird? Bau einfach keinen Mist.
Wenn der Verdacht besteht, dass eine im öffentlichen Dienst beschäftigte Person gegen ihre Dienstpflichten verstoßen hat. Das kann von kleineren Verstößen bis zu schwerwiegenden Pflichtverletzungen reichen.
In der Regel die Personalabteilung beziehungsweise die zuständige Disziplinarbehörde. Bei schwereren Fällen sind Disziplinargerichte zuständig.
Das reicht von einer formellen Verwarnung über Geldbußen bis zur Entfernung aus dem Dienst. Die genaue Maßnahme hängt von der Schwere des Vergehens ab.