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Personalrat

Quasi:

Eure gewählte Stimme in der Dienststelle: das Gegenstück zum Betriebsrat, nur beim Staat.

Offizielle EHRENBEHÖRDE Definition:
Gewählte Interessenvertretung der Beschäftigten in Dienststellen des öffentlichen Dienstes.

Was ist der Personalrat?

Der Personalrat ist die gewählte Interessenvertretung der Beschäftigten in einer Dienststelle des öffentlichen Dienstes. Er entspricht dem Betriebsrat in der Privatwirtschaft und wirkt bei personellen, sozialen und organisatorischen Angelegenheiten mit. Für den Bund regelt das Bundespersonalvertretungsgesetz seine Aufgaben und Rechte, für die Länder gelten die jeweiligen Landespersonalvertretungsgesetze. Kern seiner Arbeit ist die Mitbestimmung.

Im Behörden-Alltag

Der Personalrat begleitet viele Entscheidungen, die Beschäftigte betreffen, etwa Einstellungen, Versetzungen, Arbeitszeitregelungen oder die Einführung neuer Technik. Bei mitbestimmungspflichtigen Maßnahmen braucht die Dienststelle seine Zustimmung. Er ist Ansprechpartner, wenn Du Fragen zu Deinen Rechten hast, und vermittelt zwischen Beschäftigten und Leitung. Gewählt wird der Personalrat regelmäßig von den Beschäftigten der Dienststelle.

Worin unterscheidet sich der Personalrat vom Betriebsrat?

Der Personalrat vertritt Beschäftigte im öffentlichen Dienst, der Betriebsrat in der Privatwirtschaft. Grundlage sind das Bundespersonalvertretungsgesetz und die Landespersonalvertretungsgesetze.

Was bedeutet Mitbestimmung?

Bei bestimmten Maßnahmen braucht die Dienststelle die Zustimmung des Personalrats, etwa in vielen personellen und sozialen Angelegenheiten. Der genaue Umfang steht im jeweiligen Personalvertretungsgesetz.

Wer darf den Personalrat wählen?

Die wahlberechtigten Beschäftigten der Dienststelle. Die Personalratswahlen finden regelmäßig statt, die Einzelheiten regeln die Personalvertretungsgesetze und die Wahlordnungen.