Das Gesprächsangebot, das nach langer Krankheit hilft, gesund zurück in den Job zu finden.
Angebot nach § 167 SGB IX für Beschäftigte nach längerer Arbeitsunfähigkeit.
Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Angebot des Arbeitgebers an Beschäftigte, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren. Grundlage ist § 167 Absatz 2 SGB IX. Ziel ist, die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz zu erhalten. Das BEM ist für die betroffene Person freiwillig.
Auch in Behörden gilt das BEM. Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig, lädt die Dienststelle zum BEM ein. Das Gespräch ist vertraulich, die Teilnahme freiwillig. Eingebunden werden auf Wunsch der betroffenen Person etwa der Personalrat und die Schwerbehindertenvertretung. Ziel ist eine gute, gesunde Rückkehr an den Arbeitsplatz.
Wenn Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind. So bestimmt es § 167 Absatz 2 SGB IX.
Für Beschäftigte ist sie freiwillig. Der Arbeitgeber muss das BEM aber anbieten. Ohne Zustimmung der betroffenen Person findet es nicht statt.
Die betroffene Person und der Arbeitgeber. Auf Wunsch kommen weitere Beteiligte hinzu, etwa der Personalrat, die Schwerbehindertenvertretung oder der Betriebsarzt.