Kündigung (nur komplizierter).
Maßnahme, mit der eine Person aus einem öffentlichen Amt entfernt wird, in der Regel als Folge eines schweren Dienstvergehens.
Wer in eine Amtsenthebung gerät, ist meistens jenseits aller normalen Personalmaßnahmen. Lieber nicht.
Wenn die Person ihre Pflichten so schwer verletzt hat, dass eine Fortsetzung im Amt nicht mehr tragbar ist. Häufig im Anschluss an ein Disziplinarverfahren oder ein strafrechtliches Verfahren.
Je nach Amt und Ebene unterschiedlich. Im Beamtenbereich entscheiden die Dienstherrschaft oder die zuständigen Disziplinargerichte. Bei politischen Ämtern oft das Parlament oder vergleichbare Gremien.
Eine Amtsenthebung greift bei Personen mit besonderem Rechtsstatus, etwa im Beamtenverhältnis oder in politischen Ämtern, und ist rechtlich anders eingebettet. Eine Kündigung ist die typische Beendigung eines Arbeitsverhältnisses bei tariflich oder vertraglich Beschäftigten.