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GlossarPersonal & Laufbahn

Amtsenthebung

Amtliche Definition

Entzug eines Amtes oder einer Funktion, meist durch einen förmlichen Verwaltungsakt.

In Alltagssprache

Kündigung (nur komplizierter)

Was ist eine Amtsenthebung?

Maßnahme, mit der eine Person aus einem öffentlichen Amt entfernt wird, in der Regel als Folge eines schweren Dienstvergehens.

Aus dem Behörden-Alltag

Wer in eine Amtsenthebung gerät, ist meistens jenseits aller normalen Personalmaßnahmen. Lieber nicht.

Wann wird jemand des Amtes enthoben?

Wenn die Person ihre Pflichten so schwer verletzt hat, dass eine Fortsetzung im Amt nicht mehr tragbar ist. Häufig im Anschluss an ein Disziplinarverfahren oder ein strafrechtliches Verfahren.

Wer entscheidet darüber?

Je nach Amt und Ebene unterschiedlich. Im Beamtenbereich entscheiden die Dienstherrschaft oder die zuständigen Disziplinargerichte. Bei politischen Ämtern oft das Parlament oder vergleichbare Gremien.

Was ist der Unterschied zur normalen Kündigung?

Eine Amtsenthebung greift bei Personen mit besonderem Rechtsstatus, etwa im Beamtenverhältnis oder in politischen Ämtern. Rechtlich ist sie anders eingebettet. Eine Kündigung ist die typische Beendigung eines Arbeitsverhältnisses bei tariflich oder vertraglich Beschäftigten.

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