KI-Kennzeichnungspflicht: Was Behörden seit August 2026 beachten müssen

KI-Kennzeichnungspflicht nach dem EU AI Act: Was Behörden seit August 2026 kennzeichnen müssen, wann die Pflicht entfällt und wie die EU-Icons helfen.

Luisa Welink
Community Managerin
Leitfaden
17.8.2026
|
5
Min

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Key Takeaways

  1. Seit dem 2. August 2026 gilt Artikel 50 des EU AI Act: KI-generierte Inhalte müssen unter bestimmten Bedingungen als solche gekennzeichnet werden.
  2. Eine pauschale Pflicht für jeden KI-Text gibt es nicht. Entscheidend ist, ob ein Inhalt Menschen über seine Echtheit täuschen könnte, also vor allem bei Deepfakes und realistischen Darstellungen.
  3. Die Europäische Kommission stellt fertige Kennzeichnungs-Icons bereit. Ein kleines Icon aufs Bild reicht, Behörden müssen sich keine eigenen Formulierungen ausdenken.

Wer das sagt und warum das zählt

Manuel Landauer ist Fachbereichsleiter KI bei EHRENBEHÖRDE und seit Jahren in der kommunalen Digitalisierung unterwegs. Im Ehrenbehörde-Podcast ordnet er ein, was die neue Stufe des EU AI Act für den Behördenalltag bedeutet, praxisnah und ohne Jura-Ballast. Sein Ausgangspunkt: Behörden können sich zu KI nicht mehr nicht verhalten. Wer das Thema aussitzt, treibt die Leute in die Schatten-IT.

"Man kann sich als Behörde gegenüber dem Thema KI nicht mehr nicht verhalten." Manuel Landauer

Was ist die KI-Kennzeichnungspflicht nach dem EU AI Act?

Der EU AI Act ist das KI-Gesetz der Europäischen Union. Es tritt nicht auf einen Schlag in Kraft, sondern in gestaffelten Stufen. Seit dem 2. August 2026 gilt die nächste Stufe, und dazu gehört Artikel 50 mit den Transparenzpflichten für KI-generierte Inhalte. Kurz gesagt: Wer KI-Inhalte veröffentlicht, muss unter bestimmten Bedingungen kenntlich machen, dass sie von einer KI stammen.

Wichtig ist, was die Pflicht nicht ist: eine pauschale Kennzeichnung für jeden Text aus dem Chatbot. Das Ziel des Gesetzes ist enger gefasst. Es soll verhindern, dass Menschen über die Echtheit eines Inhalts getäuscht werden. Genau daran hängt die Frage, ob eine Behörde kennzeichnen muss oder nicht.

Wann muss ich KI-Inhalte kennzeichnen, wann nicht?

Der entscheidende Test ist laut Landauer, ob ein Inhalt den Eindruck erwecken könnte, echt zu sein.

Kennzeichnungspflichtig sind vor allem realistische Darstellungen und Deepfakes: ein KI-Bild, das wie ein echtes Foto wirkt, eine reale Person in einer erfundenen Situation, oder ein realistisches Szenario, das tatsächlich nie stattgefunden hat. Sobald ein Bild als echtes Foto durchgehen könnte, gehört ein Hinweis daran.

Nicht zwingend kennzeichnungspflichtig sind offensichtliche Grafiken. Landauers Beispiel: eine Karikatur oder eine klar erkennbare Illustration im eigenen Design einer Behörde. Wer auf einen Blick sieht, dass es sich um eine grafische Darstellung handelt und nicht um ein Foto, wird nicht getäuscht. Ein Hinweis ist dann nicht erforderlich.

"Wenn es den Eindruck vermitteln könnte, dass es sich um ein echtes Foto handelt, bin ich definitiv verpflichtet, das Bild zu kennzeichnen." Manuel Landauer

Ein Hinweis für die Praxis: Wer KI-Inhalte auf Social Media postet, sollte zusätzlich die Vorgaben der jeweiligen Plattform prüfen. Die gelten unabhängig vom EU AI Act.

Wie kennzeichne ich KI-Inhalte richtig?

Das Gesetz schreibt keinen bestimmten Satz und keine feste Formulierung vor. Landauers Empfehlung für den Alltag: die Icons der Europäischen Kommission nutzen. Die Kommission stellt schlichte Kennzeichnungs-Icons bereit, ein kleines Symbol mit dem Hinweis auf KI, in verschiedenen Ausprägungen je nachdem, ob ein Inhalt vollständig KI-generiert oder KI-bearbeitet ist.

Der Vorteil liegt auf der Hand: Die Behörde muss sich keine eigenen Formulierungen überlegen, das Icon ist schnell gefunden (Suche nach "KI-Kennzeichnung EU" führt direkt zur Kommissionsseite mit den Downloads) und es sieht sauber aus. Ein kleines Icon aufs Bild oder darunter, fertig.

"Ich habe nur so ein kleines Icon, das erkenne ich direkt, und dann ist das Thema erledigt." Manuel Landauer

Zur Einordnung: Die drei EU-Icons (AI, AI GENERATED, AI MODIFIED) sind eine freiwillige Hilfe zur Umsetzung. Die Kennzeichnungspflicht dahinter ist es nicht. Für rein maschinenlesbare Markierungen, die Anbieter generativer Systeme zusätzlich umsetzen müssen, reicht ein sichtbares Icon allein nicht, aber für die typische Veröffentlichung einer Behörde auf Website oder Social Media ist es der richtige erste Schritt.

Was das praktisch bedeutet

  • Verschaff dir einen Überblick, wo in deiner Behörde KI-Inhalte veröffentlicht werden: Website-Bilder, Social-Media-Grafiken, Chatbots auf dem Portal.
  • Wende den Echtheits-Test an: Könnte der Inhalt als echtes Foto oder echte Aufnahme durchgehen? Dann kennzeichnen. Ist es eine offensichtliche Grafik im eigenen Design? Dann meist nicht nötig.
  • Lad dir die Kennzeichnungs-Icons der Europäischen Kommission herunter und leg intern eine einfache Regel fest, statt für jeden Fall neu zu entscheiden.

Häufige Fragen

Seit wann gilt die KI-Kennzeichnungspflicht?
Die Transparenzpflichten nach Artikel 50 des EU AI Act gelten seit dem 2. August 2026. Der EU AI Act tritt gestaffelt in Kraft, diese Stufe betrifft die Kennzeichnung KI-generierter Inhalte.

Muss ich jeden mit KI erstellten Text kennzeichnen?
Nein. Eine pauschale Kennzeichnungspflicht für jeden KI-Text gibt es nicht. Entscheidend ist der Anwendungsfall, vor allem ob ein Inhalt Menschen über seine Echtheit täuschen könnte.

Muss ich ein KI-Bild im eigenen Behörden-Design kennzeichnen?
Wenn klar erkennbar ist, dass es sich um eine Grafik oder Illustration handelt und nicht um ein echtes Foto, ist eine Kennzeichnung in der Regel nicht erforderlich. Sobald ein Bild als echtes Foto durchgehen könnte, muss es gekennzeichnet werden.

Wie sieht eine korrekte Kennzeichnung aus?
Es gibt keine vorgeschriebene Formulierung. Die Europäische Kommission stellt Kennzeichnungs-Icons bereit, die sich einfach auf oder unter das Bild setzen lassen. Zu finden über die Suche nach "KI-Kennzeichnung EU".

Was droht bei Verstößen?
Der EU AI Act sieht bei Verstößen gegen die Transparenzpflichten Bußgelder vor. Für Behörden ist der wichtigere Punkt aber der Vertrauensverlust, wenn KI-Inhalte ungekennzeichnet als echt wahrgenommen werden.

Die ganze Folge anhören

Das komplette Gespräch mit Manuel Landauer über aktuelle KI-Trends in der Verwaltung gibt es auf YouTube, Spotify und Apple Podcasts.

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