More or less Unkraut.
Grünflächen, die unmittelbar an Straßen und Wegen liegen, zum Beispiel Mittelstreifen, Verkehrsinseln oder schmale Grünstreifen am Fahrbahnrand.
„Da steht halt 'n Busch am Straßenrand." Schreib besser: „Straßenbegleitgrün." Klingt schlauer.
Damit klar ist, wer für welche Grünfläche zuständig ist. Straßenbegleitgrün gehört meistens zum Tiefbau- oder Straßenbauamt, größere Parkanlagen dagegen zum Grünflächenamt.
Bäume und Sträucher am Straßenrand, begrünte Mittelstreifen, Verkehrsinseln und kleine Pflanzbeete an Kreuzungen.
Weil Zuständigkeit und Pflegekosten daran hängen. Wer zahlt fürs Mähen, das Schneiden und das Ersetzen abgestorbener Pflanzen?