Ghosten, aber mit Rechtsfolge
Rechtliche Vermutung, dass eine Person über einen bestimmten Zeitraum nicht erreichbar ist.
Rechtliche Vermutung, dass eine Person nicht erreichbar ist, wenn sie über einen bestimmten Zeitraum nicht auf Post oder Kontaktversuche einer Behörde reagiert.
Wenn du zu lange die Behörde ghostest, wird angenommen, dass du nicht erreichbar bist, mit entsprechenden Folgen für dein Verfahren.
Die Behörde geht dann davon aus, dass du nicht erreichbar bist, und kann in bestimmten Fällen so weiterarbeiten, als hättest du nicht reagiert.
Am einfachsten, indem man auf Post und Nachrichten von Behörden zeitnah reagiert oder Bescheid gibt, wenn man länger nicht erreichbar ist.
Vor allem bei laufenden Verfahren, in denen die Behörde auf eine Rückmeldung wartet, etwa bei Anträgen oder Mitwirkungsaufforderungen.