Liebe ist schön. Ihr werdet auch finanziell zu einer Einheit
Personen, die in einem Haushalt zusammenleben und gemeinsam wirtschaften.
Personen, die zusammen in einem Haushalt leben und für einander wirtschaftlich einstehen, werden bei Sozialleistungen wie dem Bürgergeld als eine gemeinsame Bedarfsgemeinschaft betrachtet.
Aber Achtung: Dein Kontostand ist nicht mehr nur dein Problem.
In der Regel Personen in einer Partnerschaft sowie deren Kinder, die im selben Haushalt leben und gemeinsam wirtschaften.
Weil davon ausgegangen wird, dass Menschen, die zusammenleben und füreinander sorgen, auch gemeinsam für ihren Lebensunterhalt aufkommen.
Ja, ein gemeinsamer Haushalt kann dazu führen, dass aus zwei einzelnen Fällen eine Bedarfsgemeinschaft wird, mit Auswirkungen auf die Leistungsberechnung.