Geld zählt erst, wenn Geld auf Konto
Grundsatz, dass Einkommen erst zählt, wenn es tatsächlich zufließt.
Grundsatz, nach dem Einkommen erst in dem Zeitraum berücksichtigt wird, in dem es tatsächlich zufließt, unabhängig davon, wann der Anspruch darauf entstanden ist.
Freund so: „Hab's dir gepaypalt." Du so: Erst zählt's, wenn's auch wirklich auf dem Konto ist.
Weil für die Berechnung von Leistungen der tatsächliche Zahlungseingang zählt, nicht der Zeitpunkt, ab dem Geld zugesagt oder geschuldet war.
Vor allem bei der Berechnung von Sozialleistungen, wenn geprüft wird, welches Einkommen in einem bestimmten Monat zur Verfügung stand.
In einzelnen Fällen kann es abweichende Regelungen geben, insbesondere wenn Zahlungen bewusst verzögert werden. Im Zweifel lohnt sich eine Rückfrage bei der zuständigen Stelle.