DIY, aber gesetzlich verpflichtet
Pflicht, im Verfahren aktiv mitzuwirken, etwa durch Unterlagen oder Angaben.
Pflicht, bei Anträgen und Verfahren aktiv mitzuwirken, etwa durch das Vorlegen von Unterlagen oder Angaben, die die Behörde für ihre Entscheidung braucht.
Wie bei der Gruppenarbeit in der Schule, bei der eine Person nichts liefert: Nur dass hier die Mitwirkungspflicht dafür sorgt, dass am Ende trotzdem jemand ranmuss.
Fehlen wichtige Unterlagen oder Angaben, kann sich die Bearbeitung verzögern oder eine Entscheidung auf Grundlage der vorliegenden Informationen getroffen werden.
Vor allem bei Anträgen auf Sozialleistungen, aber auch in vielen anderen Verwaltungsverfahren.
Grundsätzlich ja, sofern die verlangten Angaben für das Verfahren erforderlich und zumutbar sind.