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Mitwirkungspflicht

Quasi:

DIY, aber gesetzlich verpflichtet

Offizielle EHRENBEHÖRDE Definition:
Pflicht, im Verfahren aktiv mitzuwirken, etwa durch Unterlagen oder Angaben.

Was ist die Mitwirkungspflicht?

Pflicht, bei Anträgen und Verfahren aktiv mitzuwirken, etwa durch das Vorlegen von Unterlagen oder Angaben, die die Behörde für ihre Entscheidung braucht.

Aus dem Behörden-Alltag

Wie bei der Gruppenarbeit in der Schule, bei der eine Person nichts liefert: Nur dass hier die Mitwirkungspflicht dafür sorgt, dass am Ende trotzdem jemand ranmuss.

Was passiert, wenn ich nicht mitwirke?

Fehlen wichtige Unterlagen oder Angaben, kann sich die Bearbeitung verzögern oder eine Entscheidung auf Grundlage der vorliegenden Informationen getroffen werden.

Wo begegnet einem die Mitwirkungspflicht?

Vor allem bei Anträgen auf Sozialleistungen, aber auch in vielen anderen Verwaltungsverfahren.

Muss ich wirklich alles einreichen, was verlangt wird?

Grundsätzlich ja, sofern die verlangten Angaben für das Verfahren erforderlich und zumutbar sind.