Analyse

Warum Föderalismus die Digitalisierung definiert

Deutschland kann nicht digitalisieren wie ein Zentralstaat. Wie der Föderalismus die Verwaltungsdigitalisierung formt und welche Lösungen funktionieren, erklärt FITKO-Präsident André Göbel.

Key Takeaways

  1. Die kommunale Selbstverwaltung ist im Grundgesetz verankert. Eine zentralisierte Digitalisierung ist in Deutschland deshalb verfassungsrechtlich nicht angelegt.
  2. Der IT-Planungsrat verwaltet laut FITKO-Präsident André Göbel das einzige deutsche Zentralbudget für IT, in das Bund und Länder gemeinschaftlich einzahlen.
  3. Statt einheitlicher Lösungen setzt die föderale Kooperation auf Architekturrichtlinien und Standards, damit Länder und Kommunen interoperabel werden, ohne ihre Selbstbestimmung aufzugeben.

Wer das sagt und warum das zählt

André Göbel ist Präsident der FITKO, der Föderalen IT-Kooperation. Die FITKO ist die Umsetzungseinheit des deutschen IT-Planungsrats und eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Göbel hat zuvor in Wissenschaft, Wirtschaft und Politik gearbeitet. Im Ehrenbehörde-Podcast erklärt er, warum der Föderalismus die Digitalisierung in Deutschland nicht behindert, sondern definiert, und welche Lösungen daraus entstanden sind.

"Föderal haben wir einen Auftrag, Bund, Länder und Kommunen gemeinsam in die digitale Zukunft zu führen." André Göbel

Die Verfassung gibt den Rahmen vor

Die kommunale Selbstverwaltung steht in Artikel 28 des Grundgesetzes. Göbel ordnet das historisch ein. Deutschland habe sich bewusst gegen zentralstaatliche Strukturen entschieden, das gehöre zur Verfassungsordnung der Bundesrepublik. Wer Verwaltungsdigitalisierung in Deutschland diskutiert, diskutiert deshalb implizit immer auch Föderalismus.

Aus dieser Konstellation entsteht eine Spannung, die Göbel offen benennt: "Das prägt meinen Arbeitsalltag, aber das ist auch das Spannende an der Rolle."

16 plus 1, plus 11.000 Kommunen

Wenn man von der föderalen Konstellation spricht, sind es nicht nur Bund und Länder. Es sind sechzehn Länder, der Bund und laut Göbel rund 11.000 Kommunen, die gemeinsam digitalisiert werden müssen, ohne dass eine Ebene den anderen ihre Lösungen vorschreibt. Das ist auch der Grund, warum bestimmte Komponenten gemeinsam entwickelt werden müssen, statt sie elftausendfach oder sechzehnfach parallel zu bauen. Göbel nennt als Beispiele die Wallet, ID-Systeme und Anforderungen an Kommunikationslösungen mit Postzulassung.

Das einzige IT-Zentralbudget Deutschlands

Eine der zentralen Innovationen, die Göbel hervorhebt, ist das gemeinsame Budget des IT-Planungsrats. Im föderalen System gibt es laut Göbel sonst keine gemeinsamen Budgets von Bund und Ländern, im Bereich Digitalisierung erst recht nicht. Mit dem ersten IT-Staatsvertrag wurde dieses Zentralbudget geschaffen.

"Wir verwalten für den IT-Planungsrat das einzige deutsche Zentralbudget für IT, und das ist wirklich eine Innovation." André Göbel

Gemeinschaftliche Einzahlung bedeutet auch gemeinschaftliche Wirkung. Beschlüsse des IT-Planungsrats sind laut Göbel durch Staatsvertrag und Grundgesetz ermächtigt, für alle zu wirken, einschließlich der Kommunen. Das schafft Verbindlichkeit, die im föderalen System sonst schwer herstellbar ist.

Im jüngsten Förderzyklus gab es laut Göbel über 70 Anträge mit einem Gesamtvolumen, das er auf etwa dreißig bis fünfunddreißig Millionen Euro schätzt. Zur Verfügung standen jedoch nur fünfzehn Millionen. Das Zentralbudget ist also kein Goldtopf, sondern eine Priorisierungsmaschine.

Standards statt Vereinheitlichung

Die zweite Antwort auf den Föderalismus ist technischer Natur. Statt von oben einheitliche Lösungen anzuordnen, setzt der IT-Planungsrat auf gemeinsame Architekturrichtlinien und Standards. Göbel beschreibt das so: Es geht nicht um das Look and Feel oder bestimmte Funktionalitäten, die in den Regionen individuell gebraucht werden. Es geht darum, dass Lösungen interoperabel werden, also miteinander reden können.

Auf dem Fachkongress 2026 hat der IT-Planungsrat dazu einen konkreten Schritt beschlossen, den Göbel als mutig beschreibt. Bestimmte Standards wurden für verbindlich erklärt. Bei den dazugehörigen Produkten geschieht das noch nicht, denn dafür braucht es laut Göbel zunächst eine Produkt-Roadmap, die FITKO und Bund jetzt gemeinsam entwickeln.

Aus dem Online-Zugangsgesetz stammt zudem das Prinzip "Einer für Alle". Göbel beschreibt, dass dieses Prinzip mittlerweile in Richtung "Einheitlich für Alle" weiterentwickelt wird.

Der Deutschland-Stack als gemeinsame Ausrichtung

Auf dem Fachkongress war der Deutschland-Stack ein wiederkehrendes Stichwort. Göbel ordnet ein, dass er noch keine vollständig definierte Spezifikation ist, sondern der Ausblick auf eine gemeinsame technische Ausrichtung. Es geht um Basiskomponenten, deren Infrastruktur und die Frage, wie Dienste darüber laufen sollen. Wichtig dabei: Eine Kommune muss sich daran nicht zwingend anschließen. Mehr Verbindlichkeit aufzubauen sei deshalb das nächste Ziel.

Wo die FITKO die Föderalismusspannung organisiert

Die FITKO selbst ist so aufgebaut, dass sie die Sicht aller Ebenen einbinden kann. In den Beratungen des IT-Planungsrats sind laut Göbel alle drei kommunalen Spitzenverbände vertreten. Zusätzlich führt die FITKO ein eigenes Kommunalgremium, in dem auch einzelne Kommunen sitzen, die ihre Praxis-Sicht einbringen, statt sie nur über die Spitzenverbände zu kanalisieren. Mit dabei sind laut Göbel auch Dienstleisterperspektiven, weil deren Produktstrategien für die föderale Planung relevant sind.

Göbel formuliert das pragmatisch: "Man muss sich davon verabschieden, dass man das perfekt machen kann. Dafür ist unsere Welt zu komplex."

Was das praktisch bedeutet

Wenn ihr euch fragt, warum es in Deutschland nicht "eine zentrale Verwaltungs-App" gibt und warum der Weg langsam ist, sind aus Göbels Erklärungen drei Punkte mitzunehmen:

  • Die föderale Trennung ist kein Bug, sondern eine bewusst gewählte Verfassungsordnung. Sie ändert sich nicht durch Digitalisierung.
  • Bund und Länder haben mit dem IT-Staatsvertrag und dem IT-Zentralbudget die wichtigste rechtliche und finanzielle Infrastruktur geschaffen, um trotzdem gemeinsam handeln zu können.
  • Die nächste Phase ist Verbindlichkeit. Verbindliche Standards sind seit dem Fachkongress 2026 da, verbindliche Produkte folgen mit einer Roadmap.

Häufige Fragen

Warum gibt es keine zentrale Digital-App vom deutschen Staat?
Weil die Verfassung das nicht vorsieht. Die kommunale Selbstverwaltung ist in Artikel 28 Grundgesetz geschützt. Bund und Länder können sich nicht einfach über die kommunale Ebene hinwegsetzen.

Was ist der Unterschied zwischen IT-Planungsrat und FITKO?
Der IT-Planungsrat ist das Entscheidungsgremium aus Bund und Ländern mit grundgesetzlichem Auftrag. Die FITKO ist die Umsetzungseinheit des Planungsrats, also das operative Pendant.

Was bedeutet "Standards verbindlich, Produkte noch nicht"?
Der IT-Planungsrat hat bestimmte technische Standards für alle Beteiligten verpflichtend gemacht. Welche konkreten Produkte daraus entstehen müssen, soll erst nach einer Produkt-Roadmap entschieden werden.

Die ganze Folge anhören

Den vollständigen Talk mit André Göbel zur föderalen IT-Kooperation gibt es auf YouTube, Spotify und Apple Podcasts.

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