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GlossarRecht & Verfahren

Vollumfänglich

Amtliche Definition

Amtlich für vollständig, also in vollem Umfang und ohne Ausnahme.

In Alltagssprache

Aus „ich habe den kompletten Kram gescannt“ wird „vollumfänglich in die E-Akte eingepflegt“.

Was bedeutet vollumfänglich?

Vollumfänglich ist ein Verwaltungs- und Rechtswort für vollständig, also in vollem Umfang und ohne etwas auszulassen. Es betont, dass eine Handlung oder Aussage lückenlos gilt, etwa eine vollumfängliche Prüfung oder ein vollumfängliches Geständnis. Inhaltlich sagt es nicht mehr als vollständig, klingt aber gewichtiger.

Im Behörden-Alltag

In Bescheiden, Vermerken und Stellungnahmen begegnet dir vollumfänglich ständig: Ein Antrag wird vollumfänglich geprüft, einer Bitte vollumfänglich entsprochen. Behördenmenschen greifen zum Wort, weil es Gründlichkeit signalisiert. Ein simples vollständig täte es meist genauso.

Ist vollumfänglich dasselbe wie vollständig?

Ja, inhaltlich meinen beide dasselbe. Vollumfänglich ist die amtlichere, betontere Variante und im Rechts- und Verwaltungsdeutsch weit verbreitet. Wer verständlich schreiben will, darf beruhigt vollständig sagen.

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