Reminder.
Termin, zu dem ein Vorgang erneut auf den Tisch gelegt wird, damit die zuständige Stelle sich noch einmal damit beschäftigt.
Wenn du normalerweise einfach 'ne Erinnerung ins iPhone packen würdest. Sag lieber: „Das geht in die Wiedervorlage."
Damit Vorgänge nicht im Aktenstapel verschwinden, wenn sie aktuell nicht weiter bearbeitet werden können, zum Beispiel weil noch auf eine Antwort gewartet wird.
Klassisch durch einen Vermerk in der Akte (WV am 15.06.), heute meistens digital im jeweiligen Vorgangsbearbeitungssystem.
Überall, wo Behörden mit Vorgängen arbeiten. Besonders häufig in Antragsverfahren, Personalvorgängen oder bei Fristsachen.