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GlossarRecht & Verfahren

Verortung

Amtliche Definition

Zuordnung einer Aufgabe, Zuständigkeit oder Sache zu einer bestimmten Stelle oder einem Ort.

In Alltagssprache

Liegt jetzt bei mir, verantwortlich bin ich deshalb aber nicht unbedingt.

Was bedeutet Verortung?

Verortung beschreibt, wo eine Aufgabe, eine Zuständigkeit oder ein Thema angesiedelt wird, also welcher Stelle, Einheit oder Ebene man es zuordnet. Ursprünglich meint das Wort die räumliche Bestimmung eines Ortes, in der Verwaltung ist meist die organisatorische Zuordnung gemeint. Die Verortung klärt die Frage: Wer ist dafür zuständig?

Im Behörden-Alltag

In Organisationsfragen und Konzepten wird eine Aufgabe verortet, etwa im Referat, in einer Abteilung oder auf Bundes- oder Landesebene. Der Begriff klingt nach klarer Zuständigkeit, lässt aber offen, wer die Sache am Ende wirklich erledigt. Genau darin liegt sein feiner Charme.

Bedeutet Verortung auch Verantwortung?

Nicht zwingend. Verortung sagt zunächst nur, an welcher Stelle etwas angesiedelt ist. Wer konkret handelt und verantwortet, muss zusätzlich geregelt werden, sonst bleibt die Zuständigkeit angenehm unscharf.

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