Bürger ghostet uns.
Das Interesse einer Person daran, dass eine Behörde in einem Verwaltungsverfahren tatsächlich in der Sache entscheidet.
Du denkst: „Digga, der stellt 'nen Antrag und ghostet uns." In der Akte steht: „Sachbescheidungsinteresse nicht mehr erkennbar."
Damit Behörden klar machen können, wann ein Verfahren weiterlaufen muss und wann es eingestellt werden kann. Wenn die antragstellende Person das Interesse verloren hat, gibt es nichts mehr zu entscheiden.
Zum Beispiel wenn die Person umgezogen und nicht mehr erreichbar ist, wenn sie sich gar nicht mehr meldet oder wenn sich das Anliegen anderweitig erledigt hat.
Die Behörde kann es einstellen, ohne in der Sache entscheiden zu müssen. Die Akte wird geschlossen.