Checkliste für die Auftragnehmenden.
Teil der Vergabeunterlagen, in dem der Auftragsgegenstand so eindeutig und erschöpfend wie möglich beschrieben wird, damit alle Bietenden vergleichbare Angebote abgeben können.
Leistungsbeschreibung verhindert: „Aber das stand so nicht im Vertrag!" Weil du so: „Doch. Leistungsbeschreibung Seite 12, zweiter Absatz."
Sie sorgt dafür, dass alle Bietenden wissen, was genau bestellt wird, und vergleichbare Angebote abgeben können. Außerdem ist sie später das wichtigste Dokument, wenn es um Streitigkeiten zwischen Behörde und Auftragnehmenden geht.
Grob zwei: die konstruktive (auch detaillierte) Leistungsbeschreibung mit klaren Einzelpositionen und die funktionale, bei der das Ergebnis beschrieben, der Lösungsweg aber offen gelassen wird.
Streit. Wer was wann liefern oder erbringen soll, ist plötzlich Auslegungssache, und das endet selten gut für die Behörde.