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GlossarRecht & Verfahren

Leistungsbeschreibung

Amtliche Definition

Dokument, das die geforderte Leistung eines Auftrags detailliert beschreibt.

In Alltagssprache

Checkliste für die Auftragnehmenden.

Was ist eine Leistungsbeschreibung?

Teil der Vergabeunterlagen, in dem der Auftragsgegenstand so eindeutig und erschöpfend wie möglich beschrieben wird, damit alle Bietenden vergleichbare Angebote abgeben können.

Aus dem Behörden-Alltag

Leistungsbeschreibung verhindert: „Aber das stand so nicht im Vertrag!" Weil du so: „Doch. Leistungsbeschreibung Seite 12, zweiter Absatz."

Wofür ist die Leistungsbeschreibung gut?

Sie sorgt dafür, dass alle Bietenden vergleichbare Angebote abgeben können, weil sie wissen, was genau bestellt wird. Außerdem ist sie später das wichtigste Dokument, wenn es um Streitigkeiten zwischen Behörde und Auftragnehmenden geht.

Welche Arten gibt es?

Grob zwei: die konstruktive (auch detaillierte) Leistungsbeschreibung mit klaren Einzelpositionen und die funktionale, bei der das Ergebnis beschrieben, der Lösungsweg aber offen gelassen wird.

Was passiert ohne ordentliche Leistungsbeschreibung?

Streit. Wer was wann liefern oder erbringen soll, ist plötzlich Auslegungssache. Für die Behörde endet das selten gut.

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