Zum Inhalt

GlossarHaushalt & Finanzen

Verpflichtungsermächtigung

Amtliche Definition

Ermächtigung, schon heute Verpflichtungen einzugehen, aus denen erst in künftigen Haushaltsjahren Ausgaben entstehen.

In Alltagssprache

Behörden-Buy-Now-Pay-Later

Was ist eine Verpflichtungsermächtigung?

Ermächtigung, schon heute Verpflichtungen einzugehen, aus denen in künftigen Haushaltsjahren Ausgaben entstehen können.

Aus dem Behörden-Alltag

Die Baufirma will JETZT die Zusage. Die Rechnung kommt aber vielleicht erst 2027 bis 2029. Du so: „Wir brauchen ne VE."

Wann braucht man eine VE?

Immer dann, wenn ein Vertrag abgeschlossen wird, der Zahlungen erst in einem späteren Haushaltsjahr erfordert. Klassische Fälle: mehrjährige Bauprojekte, größere Beschaffungen oder Förderzusagen.

Warum gibt es VEs überhaupt?

Weil sich viele Vorhaben nicht in ein einzelnes Haushaltsjahr quetschen lassen. Ohne VE wären mehrjährige Verträge formal nicht möglich, weil der Haushalt nur das aktuelle Jahr abdeckt.

Wo begegnet einem das im Behörden-Alltag?

Vor allem in der Bauverwaltung, in der Beschaffung, bei IT-Großprojekten und Förderprogrammen, also überall dort, wo Behörden über mehrere Jahre planen.

Verwandte Begriffe

Haushalt & Finanzen

Doppelhaushalt

Zwei Haushaltsjahre werden in einem Rutsch geplant.

Lesen
Haushalt & Finanzen

Deckungsreserve

Der amtliche „Falls Waschmaschine spontan kaputt"-Notgroschen.

Lesen
Haushalt & Finanzen

Doppik

Normale Buchhaltung aus Unternehmen, jetzt für Behörden

Lesen

Es ist Zeit für ein Neues:
Das war hier schon immer so.

Kostenlos starten