Der Tisch, an dem Bund und Länder gemeinsam über Verwaltungs-IT entscheiden.
Zentrales Bund-Länder-Gremium für die Zusammenarbeit in der Informationstechnik.
Der IT-Planungsrat ist das zentrale politische Steuerungsgremium für die informationstechnische Zusammenarbeit von Bund und Ländern. Seine verfassungsrechtliche Grundlage ist Artikel 91c Grundgesetz, ausgestaltet durch den IT-Staatsvertrag. Er beschließt gemeinsame Standards, steuert Digitalisierungsvorhaben und koordiniert die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes. Im IT-Planungsrat wirken Vertreterinnen und Vertreter des Bundes und aller Länder mit, Kommunen sind beratend beteiligt.
Viele Standards und Vorhaben, die Deine tägliche Arbeit prägen, gehen auf Beschlüsse des IT-Planungsrats zurück, etwa gemeinsame Architekturen oder Vorgaben zur Nachnutzung. Er setzt den Rahmen, in dem Bund, Länder und Kommunen digital zusammenarbeiten. Die operative Umsetzung übernimmt die FITKO als Umsetzungseinheit. Für die Praxis heißt das: Entscheidungen fallen föderal und gelten über Verwaltungsebenen hinweg.
Auf Artikel 91c Grundgesetz und dem IT-Staatsvertrag zwischen Bund und Ländern. Auf dieser Grundlage arbeitet er seit 2010.
Er beschließt gemeinsame IT-Standards, steuert übergreifende Digitalprojekte und koordiniert die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes. Damit sorgt er für Zusammenarbeit über Bund und Länder hinweg.
Der IT-Planungsrat entscheidet, die FITKO setzt um. Als Föderale IT-Kooperation ist sie die Umsetzungseinheit des IT-Planungsrats.