Verwaltung soll online gehen: Antrag stellen vom Sofa aus, ohne Amtsbesuch.
Gesetz, das Bund und Länder verpflichtet, Verwaltungsleistungen digital anzubieten.
Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, ihre Verwaltungsleistungen auch digital über Verwaltungsportale anzubieten. Ziel ist ein einfacher, medienbruchfreier Zugang für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen. Das ursprüngliche OZG stammt aus dem Jahr 2017. Mit dem OZG-Änderungsgesetz von 2024 wurden die Ziele weiterentwickelt, etwa zu einheitlichen Standards, besserer Nutzerfreundlichkeit und einem zentralen Bürgerkonto.
Das OZG ist der Grund, warum Ihr Fachverfahren digitalisiert, Online-Anträge bereitstellt und an Portalverbünde anbindet. In der Praxis arbeiten viele Behörden mit Nachnutzung: eine Lösung wird einmal gebaut und von anderen übernommen. Das Once-Only-Prinzip und die Registermodernisierung hängen eng damit zusammen. Für Beschäftigte heißt das oft: neue Abläufe, neue Fachverfahren, neue Zuständigkeiten.
Verwaltungsleistungen sollen digital zugänglich sein, über Portale und möglichst ohne Medienbruch. Bund und Länder verbinden ihre Portale zu einem Verbund, damit Leistungen gemeinsam nutzbar sind.
Das OZG-Änderungsgesetz von 2024 legt den Schwerpunkt stärker auf einheitliche Standards, Nutzerfreundlichkeit und dauerhaft verfügbare digitale Leistungen. Es entwickelt das ursprüngliche Gesetz von 2017 weiter.
Ja. Ein großer Teil der Verwaltungsleistungen wird kommunal erbracht. Kommunen setzen das OZG um, oft durch Nachnutzung von Lösungen aus Bund und Ländern.