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Once-Only-Prinzip

Quasi:

Einmal sagen reicht: Die Verwaltung holt bekannte Daten selbst, statt sie erneut abzufragen.

Offizielle EHRENBEHÖRDE Definition:
Grundsatz, dass Bürger und Unternehmen Daten der Verwaltung nur einmal mitteilen müssen.

Was ist das Once-Only-Prinzip?

Das Once-Only-Prinzip besagt, dass Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen der Verwaltung dieselben Informationen nur einmal übermitteln müssen. Liegen Daten bereits in einem Register vor, holt die Verwaltung sie mit Einwilligung der betroffenen Person selbst ab. In der EU ist der Grundsatz über die Verordnung zum einheitlichen digitalen Zugangstor (Verordnung (EU) 2018/1724) verankert. In Deutschland wird er über die Registermodernisierung und das NOOTS umgesetzt.

Im Behörden-Alltag

Statt bei jedem Antrag die Geburtsurkunde oder den Meldenachweis erneut vorzulegen, sollen Behörden benötigte Nachweise direkt aus den zuständigen Registern abrufen. Das setzt verlässliche Register, eindeutige Zuordnung und sichere Datenwege voraus. Für Euch bedeutet es weniger Nachweise von Antragstellenden und mehr Datenabruf im Hintergrund. Wichtig bleibt: der Abruf geschieht nur auf Rechtsgrundlage und meist mit Einwilligung.

Muss ich als Bürgerin oder Bürger dem Datenabruf zustimmen?

In vielen Fällen ja. Das Once-Only-Prinzip ist an rechtliche Vorgaben gebunden, und häufig ist eine Einwilligung nötig. Die betroffene Person behält die Kontrolle über ihre Daten.

Wo ist das Once-Only-Prinzip geregelt?

Auf EU-Ebene in der Verordnung (EU) 2018/1724 zum einheitlichen digitalen Zugangstor. In Deutschland schaffen die Registermodernisierung und das NOOTS die technischen und rechtlichen Grundlagen.

Was bringt das Prinzip der Verwaltung?

Weniger doppelte Datenerfassung, weniger Nachweise und schnellere Verfahren. Zugleich steigen die Anforderungen an Datenqualität und Registerpflege.