Behördlich angeordnete No-Buy-Challenge.
Maßnahme, mit der die Inanspruchnahme bereits bewilligter Haushaltsmittel oder Verpflichtungsermächtigungen von einer zusätzlichen Einwilligung abhängig gemacht wird.
Floskel, die immer geht: „Wir müssen auf Sicht fahren."
Bereits beschlossene Mittel dürfen nicht mehr einfach so verwendet werden. Bevor Geld ausgegeben oder ein neuer Vertrag geschlossen wird, muss die Behörde gesondert nachfragen.
Meistens dann, wenn sich abzeichnet, dass die Einnahmen niedriger oder die Ausgaben höher ausfallen als geplant. Die Sperre soll verhindern, dass die Lage außer Kontrolle gerät.
Nein. Bereits eingegangene Verträge und zwingende Ausgaben sind in der Regel ausgenommen. Außerdem kann eine Sperre den ganzen Haushalt oder nur einzelne Bereiche betreffen.