KI-Kompetenz nach Artikel 4 EU AI Act
Pflicht aus Artikel 4 EU AI Act: Behörden, die KI einsetzen, ergreifen Maßnahmen zur KI-Kompetenz ihrer Beschäftigten.
Wer KI nutzt, soll verstehen, was sie tut. Seit Februar 2025 ist das Pflicht.
Was ist KI-Kompetenz nach Artikel 4 EU AI Act?
Artikel 4 des EU AI Act verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, Maßnahmen zur KI-Kompetenz ihres Personals zu ergreifen. Ein bestimmtes Niveau schreibt er seit der Verordnung (EU) 2026/1744 nicht vor. Gemeint ist das Wissen, KI-Systeme sachkundig einzusetzen, ihre Chancen und Risiken einzuschätzen und Ergebnisse kritisch zu bewerten. Diese Pflicht gilt seit dem 2. Februar 2025. Sie richtet sich auch an Behörden, die KI einsetzen. Die Aufsicht hat in Deutschland die Bundesnetzagentur.
Im Behörden-Alltag
Nutzt Ihr in der Behörde KI-Werkzeuge, etwa für Übersetzungen, Textentwürfe oder Auswertungen, müsst Ihr Eure Beschäftigten dafür qualifizieren. Das betrifft Sachbearbeitung, Führung und IT gleichermaßen. Umfang und Tiefe richten sich nach Rolle und Anwendung. Eine strukturierte KI-Pflichtschulung ist eine solche Maßnahme, mit Nachweis für jede Person.
Seit wann gilt die KI-Kompetenzpflicht?
Artikel 4 EU AI Act gilt seit dem 2. Februar 2025. Seitdem ergreifen Anbieter und Betreiber, auch Behörden, Maßnahmen zur KI-Kompetenz. Seit dem 27. Juli 2026 gilt er in der Fassung der Verordnung (EU) 2026/1744.
Wer muss geschult werden?
Alle Personen, die im Auftrag Eurer Behörde KI-Systeme bedienen oder nutzen. Der nötige Umfang hängt von Vorwissen, Aufgabe und dem konkreten KI-System ab.
Gibt es eine feste Vorgabe zum Umfang?
Das Gesetz nennt keine festen Stundenzahlen. Ein bestimmtes Kompetenzniveau schreibt es auch nicht vor. Die Maßnahmen richten sich nach Rolle, Kontext und Risiko der eingesetzten Systeme.