Wer KI nutzt, soll verstehen, was sie tut. Seit Februar 2025 ist das Pflicht.
Pflicht aus Artikel 4 EU AI Act: Beschäftigte brauchen ausreichende Kompetenz im Umgang mit KI.
Artikel 4 des EU AI Act verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, für ausreichende KI-Kompetenz ihres Personals zu sorgen. Gemeint ist das Wissen, KI-Systeme sachkundig einzusetzen, ihre Chancen und Risiken einzuschätzen und Ergebnisse kritisch zu bewerten. Diese Pflicht gilt seit dem 2. Februar 2025. Sie richtet sich auch an Behörden, die KI einsetzen.
Nutzt Ihr in der Behörde KI-Werkzeuge, etwa für Übersetzungen, Textentwürfe oder Auswertungen, müsst Ihr Eure Beschäftigten dafür qualifizieren. Das betrifft Sachbearbeitung, Führung und IT gleichermaßen. Umfang und Tiefe richten sich nach Rolle und Anwendung. Eine strukturierte KI-Pflichtschulung hilft, die Anforderung nachweisbar zu erfüllen.
Artikel 4 EU AI Act gilt seit dem 2. Februar 2025. Seitdem müssen Anbieter und Betreiber, auch Behörden, für ausreichende KI-Kompetenz sorgen.
Alle Personen, die im Auftrag Eurer Behörde KI-Systeme bedienen oder nutzen. Der nötige Umfang hängt von Vorwissen, Aufgabe und dem konkreten KI-System ab.
Das Gesetz nennt keine festen Stundenzahlen. Es verlangt ein ausreichendes Kompetenzniveau, angemessen zu Rolle, Kontext und Risiko der eingesetzten Systeme.