< Zurück zum Glossar

DSGVO

Quasi:

Das EU-Regelwerk dafür, wie Ihr mit den Daten von Menschen sorgsam umgeht.

Offizielle EHRENBEHÖRDE Definition:
Die Datenschutz-Grundverordnung (EU 2016/679) regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten.

Was ist die DSGVO?

Die Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679) regelt europaweit, wie Behörden und Unternehmen personenbezogene Daten verarbeiten dürfen. Sie gilt seit dem 25. Mai 2018 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Grundsätze wie Rechtmäßigkeit, Zweckbindung und Datenminimierung stehen im Zentrum. Für den öffentlichen Bereich ergänzen das Bundesdatenschutzgesetz und die Landesdatenschutzgesetze die Vorgaben.

Im Behörden-Alltag

Ob Melderegister, Personalakte oder Antragsbearbeitung: sobald Ihr Daten einer bestimmbaren Person verarbeitet, gilt die DSGVO. Ihr braucht eine Rechtsgrundlage, müsst Betroffene informieren und ihre Rechte wahren, etwa auf Auskunft oder Löschung. Viele Behörden haben dafür eine Datenschutzbeauftragte oder einen Datenschutzbeauftragten. Sicheres Handeln lässt sich mit einer DSGVO-Schulung auffrischen.

Gilt die DSGVO auch für Behörden?

Ja. Öffentliche Stellen verarbeiten personenbezogene Daten und unterliegen der DSGVO. Ergänzend gelten das Bundesdatenschutzgesetz und die jeweiligen Landesdatenschutzgesetze.

Was sind personenbezogene Daten?

Alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen, etwa Name, Anschrift, Aktenzeichen oder IP-Adresse (Artikel 4 DSGVO).

Was droht bei Verstößen?

Die DSGVO sieht Aufsicht durch Datenschutzbehörden und Sanktionen vor. Für Behörden regeln nationale Gesetze, in welchem Umfang Bußgelder gegen öffentliche Stellen verhängt werden.