Begründung fürs Knöllchen
Begründung fürs Knöllchen.
Beleg, der die ermittelten Daten und Gründe für ein Verwarn- oder Bußgeld dokumentiert.
„Nicht schon wieder ein DEB." Der Gedanke, der garantiert kommt, wenn wieder ein Knöllchen droht.
Zum Beispiel bei Verkehrsverstößen, wenn die Grundlage für ein Verwarn- oder Bußgeld dokumentiert werden muss.
In der Regel die festgestellten Daten zum Verstoß sowie die Grundlage, auf der die Maßnahme beruht.