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WissenRecht & PflichtJuly 19, 20266Minuten

KI-Pflichtschulung für Behörden: Maßnahme nach EU AI Act Artikel 4

Seit Februar 2025 verlangt der EU AI Act Maßnahmen zur KI-Kompetenz. Was Behörden konkret tun müssen und wie sie das mit Nachweis belegen.

KI-Pflichtschulung für Behörden: Maßnahme nach EU AI Act Artikel 4

Ja. Artikel 4 des EU AI Act verpflichtet jede Behörde, die KI dienstlich einsetzt, Maßnahmen zur KI-Kompetenz ihrer Beschäftigten zu ergreifen. Ein bestimmtes Niveau schreibt er nicht vor. Die Pflicht gilt seit dem 2. Februar 2025, seit dem 27. Juli 2026 in der Fassung der Verordnung (EU) 2026/1744. Die Aufsicht hat in Deutschland die Bundesnetzagentur.

  • Wer KI nutzt oder einführt, ist in der Pflicht. Das schließt Verwaltungen ausdrücklich ein.
  • Bewährt hat sich ein Qualifizierungsangebot mit Nachweis. Ein festes Curriculum oder eine bestimmte Nachweisform schreibt das Gesetz nicht vor.
  • Eine Dokumentation pro Person hilft dir bei Prüfungen.

Rechtsstand geprüft am 17.10.2026, Quelle: VO (EU) 2026/1744 (EUR-Lex)

Was Artikel 4 verlangt, in verständlich

Artikel 4 fordert Maßnahmen zur KI-Kompetenz aller, die im Auftrag der Behörde mit KI arbeiten. Ein bestimmtes Niveau schreibt er nicht vor. Das ist eine dauerhafte Verantwortung der Behörde. Die Pflicht hängt an der Nutzung, die Größe der Behörde spielt keine Rolle. Sobald in deinem Haus jemand ein KI-System dienstlich verwendet, greift sie.

Anerkannt sind mehrere Wege: Schulungen, interne Richtlinien, Multiplikatorenprogramme. Der pragmatischste für eine Behörde ist eine strukturierte Schulung mit Nachweis, weil sie Kompetenz aufbaut und die Dokumentation gleich mitliefert.

Für wen die Pflicht gilt

Kurz: sehr wahrscheinlich ja. Betroffen ist jede Behörde, deren Beschäftigte KI dienstlich einsetzen, vom Sachbearbeitungsplatz bis zur Amtsleitung. Ein paar Beispiele aus dem Alltag, die schon zählen:

  • Ein Übersetzungs- oder Text-Tool mit KI im Bürgerservice.
  • Ein Assistent, der Vermerke oder E-Mail-Entwürfe vorschlägt.
  • Eine Fachanwendung, in der KI-Funktionen stecken, oft ohne dass es draufsteht.

Wenn du dir unsicher bist, ob eure Tools darunterfallen: im Zweifel ja. Genau deshalb setzt der AI Act auf Kompetenz.

Ab wann die Pflicht gilt und was bei Untätigkeit passiert

Die Pflicht ist bereits aktiv, seit dem 2. Februar 2025. Die Aufsicht hat in Deutschland die Bundesnetzagentur. Die Regeln zu Sanktionen gelten seit dem 2. August 2025. Was davon für Artikel 4 und für Behörden gilt, regelt das nationale Recht, in Deutschland das KI-Marktüberwachungsgesetz. Für dich heißt das: Der richtige Zeitpunkt, das zu regeln, ist jetzt, in Ruhe, mit sauberem Nachweis.

Rechtsstand geprüft am 17.10.2026, Quelle: VO (EU) 2026/1744 (EUR-Lex)

Was deine Behörde konkret tun sollte

  1. Erfassen, wo KI im Einsatz ist. Eine kurze Bestandsaufnahme über die Ämter reicht als Start.
  2. Ein Qualifizierungsangebot bereitstellen, bevor Beschäftigte KI weiter nutzen.
  3. Teilnahme dokumentieren, pro Person, für die Personalverwaltung.
  4. Aktuell halten. Das Recht bewegt sich, eure Schulung sollte mitgehen.

So löst EHRENBEHÖRDE das

Unsere KI-Pflichtschulung ist eine Maßnahme nach Artikel 4 EU AI Act, zugeschnitten auf den Behördenalltag. Entwickelt haben wir sie mit Manuel Landauer, damit die Inhalte fachlich sitzen und im Amt sofort anwendbar sind. Sie läuft komplett im Browser: kein IT-Ticket, keine Installation, keine Admin-Rechte. Deine Leute lernen im eigenen Tempo, wann es in den Tag passt.

  • Teilnahmenachweis für jede Person, direkt zum Download.
  • 12 Monate Updates inklusive. Ändert sich die Rechtslage, aktualisieren wir die Inhalte.
  • Praxisnah: Beispiele, wie KI im Amt sicher und sinnvoll genutzt wird.
  • Ab 99 € pro Person, für größere Behörden als Kontingent günstiger.
„Die KI-Pflichtschulung von Ehrenbehörde ist klar strukturiert, fachlich fundiert und sofort nutzbar. Da die Schulung komplett digital stattfindet, können alle Kolleginnen und Kollegen ortsunabhängig und in ihrem individuellen Tempo lernen.“ Philipp, Stabsstellenleiter

Sicher für Behörden

Hosting und Daten in Deutschland bzw. der EU, Teilnahme auf Wunsch anonym. AV-Vertrag und Unterlagen für die Vergabe gibt es auf Anfrage. Abrechnung über die Haushaltstitel Aus- und Fortbildung oder Personalentwicklung, das Angebotsschreiben liefern wir mit.

Für wen ist die KI-Pflichtschulung Pflicht?
Für jede Behörde, deren Beschäftigte KI dienstlich einsetzen. Artikel 4 EU AI Act verlangt seit dem 2. Februar 2025 Maßnahmen zur KI-Kompetenz. Wer KI nutzt oder einführt, ist in der Pflicht.

Ab wann wird die Einhaltung geprüft?
Die Pflicht gilt schon jetzt. Die Aufsicht hat in Deutschland die Bundesnetzagentur. Die Regeln zu Sanktionen gelten seit dem 2. August 2025. Was davon für Artikel 4 und für Behörden gilt, regelt das nationale Recht, in Deutschland das KI-Marktüberwachungsgesetz.

Brauchen wir technische Voraussetzungen?
Nein. Die Schulung läuft browserbasiert. Deine Teilnehmenden brauchen nur einen Internetzugang, kein IT-Ticket, keine Installation, keine Admin-Rechte.

Was bekommen die Teilnehmenden als Nachweis?
Jede Person erhält nach Abschluss einen Teilnahmenachweis über die Schulung als Maßnahme nach Artikel 4 EU AI Act, direkt zum Download. Für die Personalverwaltung gibt es zusätzlich eine gesammelte Teilnehmerliste.

Was kostet die Schulung?
Ab 99 € pro Person. Für größere Behörden gibt es Kontingente zu günstigeren Konditionen. Zahlung auf Rechnung, keine Kreditkarte, Angebotsschreiben inklusive.

Was passiert bei Rechtsänderungen?
Alle Updates sind während der 12-monatigen Laufzeit inklusive. Ändert sich die Rechtslage, aktualisieren wir die Inhalte automatisch.

Ist die Schulung DSGVO-konform?
Ja. Hosting und Daten in Deutschland bzw. der EU, Teilnahme auf Wunsch anonym. AV-Vertrag und Vergabeunterlagen gibt es auf Anfrage.

Gilt die Schulung auch für Behörden in Österreich und der Schweiz?
Ja. Sie ist eine Maßnahme nach Artikel 4 EU AI Act. In Österreich gilt der AI Act direkt, in der Schweiz dient er als Referenzrahmen. Die Inhalte sind auf den öffentlichen Dienst im gesamten D-A-CH-Raum zugeschnitten.

Rechtsstand geprüft am 17.10.2026, Quelle: VO (EU) 2026/1744 (EUR-Lex)

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